|
|
 |
|
|
|
|
|
Das Futur II |
|
| |
Das Futur II hat zwei Funktionen:
Für die Bildung der Formen des Perfekts siehe Flexion.
Das Futur II des vermuteten VergangenenDas Futur II bezieht sich sehr oft auf ein Geschehen, das in Bezug auf den Sprechmoment vergangen ist. Der Sprecher/Schreiber drückt damit aus, dass er annimmt (aber nicht ganz sicher weiß), dass das Genannte wahr ist:
Er ist nicht zu erreichen. Er wird schon nach Hause gegangen sein.
Er wird wohl eingeschlafen sein.
Du wirst sie wieder einmal angelogen haben.
Futur II und Perfekt
In dieser Bedeutung kann der zeitliche Aspekt des Futur II durch das Perfekt ersetzt werden. Der Aspekt der Vermutung muss dann aber mit Adverbien wie wohl, wahrscheinlich, vermutlich vielleicht angegeben werden:
Er ist nicht zu erreichen. Er ist wahrscheinlich schon nach Hause gegangen.
Er ist wohl eingeschlafen.
Du hast sie vermutlich wieder einmal angelogen.
Das Futur II des Zukünftigen
Das Futur II kann einen Geschehen ausdrücken, das man sich als in der Zukunft abgeschlossen oder vollzogen vorstellt:
Wir werden es bald geschafft haben.
Er wird die Arbeit übermorgen abgeschlossen haben.
Der Gesamtverbrauch wird bis Ende nächstes Jahr auf das Doppelte angestiegen sein.
Bei dieser Verwendung des Futur II muss durch eine Zeitangabe ausdrücklich angegeben werden, dass es sich auf etwas Zukünftiges bezieht. Ohne Zeitangabe drückt das Futur II immer eine Vermutung aus.
Futur II und Perfekt
Das Futur II des Zukünftigen hat die gleiche Bedeutung wie das Perfekt des Zukünftigen. Die Beispielsätze können auch im Perfekt stehen, ohne dass sich dabei die Bedeutung verändert:
Wir haben es bald geschafft.
Er hat die Arbeit übermorgen abgeschlossen.
Der Gesamtverbrauch ist bis Ende nächstes Jahr auf das Doppelte angestiegen.
Auch für das Perfekt gilt, dass der Bezug auf Zukünftiges ausdrücklich durch eine Zeitangabe angegeben sein muss.
|
|
|
|
|
|
|
 |
|