|
|
 |
|
|
|
|
|
Das Futur I |
|
| |
Das Futur I hat zwei verschiedene Funktionen
Für die Bildung der Formen des Futur I siehe Flexion.
Futur I des Zukünftigen
Das Futur I bezieht sich auf Sachverhalte, die im Sprechzeitpunkt noch nicht angefangen haben:
Ich werde (morgen) ein Geschenk für die Kinder mitbringen.
Wir werden (in einer Woche) noch einmal darüber sprechen.
Die Verletzung wird (später) keine Narben hinterlassen.
Futur I und Präsens
Bei dieser Verwendung hat das Futur I die gleiche Bedeutung wie das Präsens des Zukünftigen. Die Beispielsätze können auch im Präsens stehen, ohne dass sich dadurch ihre Bedeutung verändert. Bei Verwendung des Präsens muss durch Zeitangaben oder den Kontext angegeben sein, dass es sich um einen zukünftigen Sachverhalt handelt.
Ich bringe (morgen) ein Geschenk für die Kinder mit.
Wir sprechen (in einer Woche) noch einmal darüber.
Die Verletzung hinterlässt (später) keine Narben.
Nebenvariante: Feste Absicht
Das Futur I kann neben der Zukünftigkeit auch eine feste Absicht ausdrücken. Das Subjekt ist meist eine 1. Person (ich, wir):
| Ich werde Ihnen so bald wie möglich antworten. |
= |
Es ist meine feste Absicht, Ihnen so bald wie möglich zu antworten |
Nebenvariante: Befehl
Das Futur I kann neben der Zukünftigkeit auch eine Aufforderung oder einen Befehl ausdrücken. Das Subjekt ist immer eine 2. Person (du, ihr oder die Höflichkeitsform Sie):
| Du wirst jetzt ins Bett gehen. |
= |
Geh jetzt ins Bett! |
| Ihr werdet mit niemand darüber sprechen. |
= |
Sprecht mit niemandem darüber! |
| Sie werden sich sofort bei ihm entschuldigen. |
= |
Entschuldigen Sie sich sofort bei ihm! |
Siehe Imperativ.
Futur I des vermuteten GegenwärtigenDas Futur I kann sich auch auf einen Sachverhalt beziehen, der in Bezug auf den Sprechmoment gegenwärtig, ablaufend ist. Der Sprecher/Schreiber drückt damit aus, dass er annimmt (aber nicht ganz sicher weiß), dass das Genannte wahr ist:
Sie ist nicht zu erreichen. Sie wird (noch) in den Ferien sein.
Ihr werdet (wahrscheinlich) Hunger haben.
Wenn das so ist, wirst du (wohl) Recht haben.
Der Gegenwartsbezug kann zusätzlich mit Zeitangaben wie noch und jetzt verdeutlicht werden, die Vermutung mit Adverbien wie wohl, wahrscheinlich, vielleicht.
Futur I und Präsens
In dieser Bedeutung kann der zeitliche Aspekt des Futur I durch das Präsens ersetzt werden. Der Aspekt der Vermutung muss dann aber mit Adverbien wie wohl, wahrscheinlich, vermutlich vielleicht angegeben werden:
Sie ist nicht zu erreichen. Sie ist wohl in den Ferien.
Ihr habt wahrscheinlich Hunger.
Wenn das so ist, hast du wahrscheinlich Recht.
Vermutungen über Vergangenes können mit dem Futur II ausgedrückt werden.
|
|
|
|
|
|
|
 |
|