| Komma bei mehrteiligen Datums-, Adress- und Literaturangaben |
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Bei mehrteiligen Zeit- und Datumsangaben werden die einzelnen Teilangaben durch Kommas voneinander getrennt. Das abschließende Komma vor dem weiterführenden Satz kann weggelassen werden (§77.3). |
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Wir treffen Freitag, 23. August(,) in Amsterdam ein. Wir treffen Freitag, den 23. August, 15.35 Uhr(,) in Amsterdam ein. Wir treffen am Freitag, dem 23. August, um 15.35 Uhr(,) in Amsterdam ein.
Zwischen Orts- und Datumsangabe in Briefköpfen steht normalerweise ein Komma:
Zürich, den 12 Oktober 2004
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Bei mehrteiligen Adressangaben werden die einzelnen Teilangaben durch Kommas voneinander getrennt. Das abschließende Komma vor dem weiterführenden Satz kann weggelassen werden (§77.3). |
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Ich wohne in Hamburg, Holstenstraße 133.
Henriette Pförtner, Straßburger Allee 23, Mülheim(,) zieht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Wir ziehen von Hamburg, Holstenstraße 133(,) nach Mülheim, Straßburger Allee 23(,) um.
Wenn aber die einzelnen Teile der Adressangabe nicht aufgezählt, sondern in einen vollständigen Satz integriert werden, stehen keine Kommas:
Wir ziehen von der Holstenstrasse in Hamburg in die Straßburger Allee in Mülheim.
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Bei mehrteiligen Literaturangaben u. Ä. werden die einzelnen Teilangaben durch Kommas voneinander getrennt. Das abschließende Komma vor dem weiterführenden Satz kann weggelassen werden (§77.3). |
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Lasst alle Hoffnung fahren (Dante, Die Göttliche Komödie, Hölle, 3. Gesang, Vers 9).
Das Rezept war wir in der Schweizer Illustrierten, Heft 43, 2003, S. 38(,) zu finden.
Bei Hinweisen auf Gesetze, Verordnungen etc. setzt man aber kein Komma:
§ 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung vom 26. Juni 1964 |
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