Regel (Adjektiv + Adjektiv) Verbindungen von einem nicht flektierten Adjektiv mit einem Adjektiv werden wie vor der Reform zusammengeschrieben, wenn das erste Glied das zweite verstärkt (§ 36 1.5). Neu können Adjektiv-Adjektiv-Verbindungen getrennt oder zusammengeschrieben werden, wenn das erste, nicht flektierte Adjektiv eine graduierende (abstufende) Bestimmung ist. In anderen Fällen wird getrennt geschrieben.
Regel (Substantiv + Partizip)
Im Prinzip werden Verbindungen mit einem als Adjektiv verwendeten Partizip gleich geschrieben, wie die unterliegende Verbverbindung. Neben der Getrenntschreibung ist hier aber auch Zusammenschreibung möglich. Die Verbindung wird dann als eine Einheit aufgefasst. Wenn die Verbindung mit z. B. sehr oder äußerst erweitert wird, schreibt man immer zusammen (z. B. eine höchst abscheuerregende Geschichte).
Regel (Adjektiv bzw. Adverb + Partizip)
Im Prinzip werden Verbindungen mit einem als Adjektiv verwendeten Partizip gleich geschrieben, wie die unterliegende Verbverbindung. Neben der Getrenntschreibung ist hier aber auch Zusammenschreibung möglich. Die Verbindung wird dann als eine Einheit aufgefasst.