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| Zeichensetzung |
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Ergänzungsstrich
| § 98 |
Mit dem Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen
oder Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelassen wurde,
der sinngemäß zu ergänzen ist. |
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Zum Bindestrich wie in A-Dur siehe § 40 ff.
Dies betrifft
| 1. |
den letzten Bestandteil:
Haupt- und Nebeneingang (= Haupteingang und Nebeneingang);
Eisenbahn-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr
vitamin- und eiweißhaltig
saft- und kraftlos
ein- und ausladen
Natur- und synthetische Gewebe
Standard- und individuelle Lösungen
fertig- und zuwege bringen;
(in umgekehrter Abfolge:)
synthetische und Naturgewebe
individuelle und Standardlösungen
zuwege und fertigbringen
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| 2. |
den ersten Bestandteil:
Verkehrslenkung und -überwachung (= Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung)
Schulbücher, -hefte, -mappen und -utensilien
heranführen oder -schleppen
bergauf und -ab
Mozart-Symphonien und -Sonaten (= Mozart-Symphonien und Mozart-Sonaten)
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| 3. |
den letzten und den ersten Bestandteil:
Textilgroß- und -einzelhandel (= Textilgroßhandel und Textileinzelhandel)
Eisenbahnunter- und -überführungen
Werkzeugmaschinen-Import- und -Exportgeschäfte |
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