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Zeichensetzung |
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Doppelpunkt
| § 81 |
Mit dem Doppelpunkt kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt. |
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Zur Schreibung des ersten Wortes nach Doppelpunkt siehe § 54(1) und (2).
Dies betrifft
| 1. |
wörtlich wiedergegebene Äußerungen oder Textstellen, wenn der
Begleitsatz oder ein Teil von ihm vorausgeht:
Er sagte: Ich komme morgen. Er sagte zu ihr: Komm bitte morgen! Er fragte: Kommst du morgen? Sie sagte: Brauchen Sie die Unterlagen? , und öffnete die Schublade. Die Zeitung schrieb, dass die Bahn erklären ließ: Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen.
Zu den Anführungszeichen siehe § 89.
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| 2. |
Aufzählungen, spezielle Angaben, Erklärungen oder dergleichen:
Er hat schon mehrere Länder besucht: Frankreich, Spanien, Rumänien, Polen.
Die Namen der Monate sind folgende: Januar, Februar, März usw. Er hatte alles verloren:
seine Frau, seine Kinder und sein ganzes Vermögen.
| Wir stellen ein: |
Maschinenschlosser |
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Reinigungskräfte |
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Kraftfahrer |
Nächste Arbeitsberatung: 30.09.1997
Familienstand: ledig
Latein: befriedigend
Robert Musil: Der Mann ohne Eigenschaften
Gebrauchsanweisung: Man nehme jede zweite Stunde eine Tablette.
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Infolge der anhaltenden Trockenheit besteht Waldbrandgefahr.
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| 3. |
Zusammenfassungen des vorher Gesagten oder Schlussfolgerungen aus diesem:
Haus und Hof, Geld und Gut: alles ist verloren.
Wer immer nur an sich selbst denkt, wer nur danach trachtet, andere zu übervorteilen,
wer sich nicht in die Gemeinschaft einfügen kann: der kann von uns keine Hilfe erwarten.
Möglich ist hier auch ein Gedankenstrich:
Haus und Hof, Geld und Gut alles ist verloren.
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Zur Möglichkeit der Wahl zwischen Doppelpunkt, Gedankenstrich
und Komma siehe § 82.
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